Anhang 7 RSTS bis zum 30. Juni 2026 verlängert
Recht von Spielern und Trainern, Verträge mit ukrainischen und russischen Klubs zu sistieren
Beschluss nach Konsultation mit wichtigen Interessengruppen des Fussballs
Angesichts des anhaltenden Kriegs in der Ukraine hat der FIFA-Ratsausschuss heute beschlossen, die Anwendung von Anhang 7 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern.
Diese Verlängerung garantiert vom Konflikt betroffenen Spielern, Trainern und Klubs weiterhin regulatorische Unterstützung und belegt das fortlaufende Engagement der FIFA zum Schutz der Stabilität und Integrität des Fussballsystems in ausserordentlichen Situationen.
Vor dem Beschluss wurden umfassende und konstruktive Gespräche mit verschiedenen Interessengruppen des Fussballs geführt, darunter FIFA-Mitgliedsverbände, Ligen, Klubs und Spielervertreter.
Kraft der weiterhin geltenden Bestimmungen haben ausländische Spieler und Trainer weiter das Recht, Arbeitsverträge mit Klubs, die dem ukrainischen Fussballverband (UAF) oder dem russischen Fussballverband (FUR) angehören, bis zum 30. Juni 2026 einseitig zu sistieren.
Dafür müssen sie ihren Klub spätestens bis zum 1. August 2025 schriftlich benachrichtigen. Diese Frist garantiert, dass entsprechende Entscheidungen rechtzeitig und transparent erfolgen, Missbräuche vermieden werden und für alle Parteien Rechtssicherheit herrscht.
Anhang 7, der im März 2022 als vorübergehende Reaktion auf die Krise erlassen wurde, bietet einen wichtigen Rahmen für die Handhabung ausserordentlicher arbeitsrechtlicher Herausforderungen von Spielern und Trainern aufgrund des Kriegs. Die FIFA wird die Situation in der Ukraine und Russland weiter genau beobachten und ist bereit, die regulatorischen Vorkehrungen falls nötig anzupassen.
Die FIFA bekräftigt ihre Unterstützung für alle betroffenen Mitglieder der Fussballgemeinschaft und wird zusammen mit den betreffenden Parteien alles daransetzen, die Grundsätze von Rechtssicherheit, Fairness und Solidarität zu wahren.