Auf Antrag des palästinensischen Fussballverbands (PFA) beim 74. FIFA-Kongress und gemäss dem darauf folgenden Beschluss des FIFA-Rats, die FIFA-Disziplinarkommission mit der Untersuchung des vom PFA vorgebrachten Diskriminierungsvorwurfs zu beauftragen, hat die FIFA-Disziplinarkommission verschiedene Verstösse des israelischen Fussballverbands (IFA) gegen seine Pflichten als FIFA-Mitgliedsverband festgestellt.
Aufgrund dessen hat die FIFA-Disziplinarkommission gegen den IFA die folgenden Sanktionen wegen Verstössen gegen Art. 13 (Beleidigendes Verhalten und Verstösse gegen das Fairnessgebot) und Art. 15 (Diskriminierung und rassistische Beschimpfungen) des FIFA-Disziplinarreglements verhängt:
a) Der IFA muss eine Geldstrafe von CHF 150.000 zahlen, vorbehaltlich von lit. c unten. b) Der IFA wird wegen seines Verhaltens ermahnt. c) Der IFA muss wie folgt Präventivmassnahmen umsetzen:
i. Der IFA muss bei seinen nächsten drei Heimspielen bei A-Wettbewerben der FIFA ein grosses und gut sichtbares Transparent mit der Aufschrift „Fussball vereint die Welt – Nein zu Diskriminierung“ neben seinem Logo zur Schau stellen. Der IFA muss der FIFA die Grösse, Gestaltung und Platzierung des Transparents im Stadion spätestens 15 Tage vor dem jeweiligen Spiel zur Bewilligung unterbreiten. ii. Der IFA muss binnen 60 Tagen ab Mitteilung des vorliegenden Entscheids einen Drittel der gemäss lit. a oben fälligen Geldstrafe in die Umsetzung eines umfassenden Plans investieren, um gemäss Art. 15 Abs. 7 des FIFA-Disziplinarreglements Massnahmen gegen Diskriminierung zu gewährleisten und weitere Vorfälle zu verhindern. Der Plan muss von der FIFA genehmigt werden und auf folgende Bereiche zielen: Reformen, Protokolle, Kontrollen und Schulungskampagnen in Stadien und über offizielle Kanäle während einer ganzen Saison. Der Rest der Geldstrafe ist binnen 30 Tagen ab Mitteilung dieses Entscheids zu zahlen.
Die Disziplinarkommission bekräftigt, dass ihre Zuständigkeit zwar auf die Anwendung des internen FIFA-Regelwerks beschränkt ist, sie gegenüber dem übergeordneten menschlichen Kontext des Fussballs aber nicht gleichgültig sein kann. Der Sport muss eine Plattform für Frieden, Dialog und gegenseitigen Respekt bleiben. Mit seiner globalen Reichweite und völkerverbindenden Kraft hat der Fussball die Pflicht, Würde, Gleichstellung und Menschlichkeit zu wahren – insbesondere in Zeiten von Konflikten und Spaltung.
Der Entscheid der FIFA-Disziplinarkommission wurde dem IFA heute mitgeteilt. Der Entscheid wurde gemäss den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Disziplinarreglements auf legal.fifa.com veröffentlicht.
Der Entscheid kann bei der FIFA-Berufungskommission angefochten werden.